Public Corporate Governance
Offenlegung
Der Public Corporate Governance Kodex des Bundes enthält wesentliche Bestimmungen geltenden Rechts sowie international und national anerkannte Standards zur Leitung und Überwachung von Unternehmen des Bundes, seiner unmittelbaren Tochterunternehmen und indirekt beherrschter Unternehmen. Ziel des Kodex ist es, die Unternehmensführung und -überwachung transparenter und nachvollziehbarer zu machen. Die BABEG hat sich zur Einhaltung der Bestimmungen durch Verankerung im Gesellschaftsvertrag ausdrücklich bekannt. Im Sinne der Transparenzbestimmungen des Public Corporate Governance Kodex veröffentlicht die BABEG den Jahresabschluss und den Corporate Governance Bericht.
Jahresberichte 2024
Bericht gemäß § 12 des Kärntner Spekulationsverbotsgesetzes (K-SpvG) 2024
- Leermeldung
BABEG Hinweisgebersystem
Unser BABEG Hinweisgebersystem bietet allen Geschäftspartnern, Lieferanten, Mitarbeiter*innen sowie sonstigen Dritten und Stakeholdern im beruflichen Kontext einen geschützten und anonymen Kommunikationskanal für Anfragen oder Hinweise zu Compliance Fragestellungen. Diese können mutmaßliche Regelverstöße in Zusammenhang mit u.a. folgenden Themenbereichen betreffen: Datenschutz, öffentliches Auftragswesen, Arbeits- und sozialrechtliche Themenstellungen, Gleichbehandlung und Diversity, etc.
Alle Hinweisgeber*innen werden ausdrücklich dazu ermutigt, mutmaßliche Regelverstöße bzw. Fehlverhalten offen (siehe Ansprechpartner weiter unten) oder auch anonym über unser Hinweisgebersystem zu melden.
Über folgenden Link können Sie anonym Meldung erstatten.
Ansprechpartner*in:
Mag.a Barbara Schaper
schaper@babeg.at
Tel.: +43 463 908290 28
Mobil: +43 664 2578752
Gender Equality Plan (GEP)
Die BABEG beschäftigt sich im Unternehmen eingehend mit dem Themenfeld „Gender und Diversität“ als Erfolgsfaktor.
Der Gender Equality Plan (GEP) ist ein Ausdruck der Informationspolitik und soll dazu beitragen, dass sich Stakeholder ein umfassendes Bild zum Thema Gleichstellung der Geschlechter in der BABEG machen können.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Mit 1. September 2025 tritt in Österreich das neue Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in Kraft.
Die BABEG ist private Informationspflichtige gemäß §§ 1 Z 5, 13 IFG. Die BABEG ist daher nur passiv informationspflichtig (und nicht auch proaktiv veröffentlichungspflichtig).
Informationsbegehren gelten nur während der Kontaktzeiten (Montag bis Donnerstag von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag von 9 Uhr bis 12 Uhr) als eingelangt. Informationsbegehren, die außerhalb der Kontaktzeiten einlangen, gelten als am darauffolgenden Werktag eingelangt.
Personen mit fortgeschrittenem Alter oder Behinderung erreichen uns unter der Telefonnummer +43 463 90 82 90 oder postalisch an der Adresse Völkermarkter Ring 21-23, 9020 Klagenfurt am Wörthersee.
Ansprechpartner*in:
Mag.a Barbara Schaper
datenschutz@babeg.at
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Landesgericht Klagenfurt
FN 48454 g