Soforthilfe-Paket für Kärntner KMU
25.03.2020
Die Förderung beträgt maximal 10 Prozent des neu aufzunehmenden Überbrückungskredits, mindestens jedoch 1.000 Euro. Die Maximalsumme pro Unternehmen beträgt 50.000 Euro. Es ist keine separate Antragstellung beim KWF nötig. Die Antragstellung für die Bundesförderung wird vom KWF gleichzeitig als Antrag für die Kärntner Soforthilfe anerkannt. Die Soforthilfe tritt rückwirkend mit 1. März 2020 in Kraft.
Einen Überblick über die Corona-Maßnahmen für die Wirtschaft finden Sie hier.
25.03.2020