Forschungsförderung ab 2018: Erhöhung der Forschungsprämie auf 14%
03.01.2018
Unabhängig ihrer Größe können forschungstätige Unternehmen nun 14 Prozent ihrer Ausgaben für Forschung und Entwicklung (F&E) steuerlich geltend machen. Geltend gemacht werden kann die Prämie für eigenbetriebliche und in Auftrag gegebene Forschung und experimentelle Entwicklung. Der erhöhte Prozentsatz gilt erstmals für Wirtschaftsjahre, die 2018 beginnen.
Die österreichische Forschungsprämie ist im internationalen Vergleich einzigartig. Ergänzt werden die steuerlichen Anreize durch eine große Bandbreite an Direktförderungen sowie bürokratischen Erleichterungen für Startups und innovationstreibende Unternehmen. Der Maßnahmenmix zeigt Erfolg: Im Jahr 2017 werden F&E-Investitionen in Österreich erstmalig auf 11,3 Mrd. Euro ansteigen. Mit dieser Forschungsquote von 3,14 Prozent des Bruttoinlandsproduktes rückt die Alpenrepublik auf den zweiten Platz innerhalb der Europäischen Union vor. Knapp die Hälfte davon stammt aus dem Unternehmenssektor, über 15 Prozent stammen aus dem Ausland.
Modell der steuerlichen Forschungsförderung lockt internationale Unternehmen
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03.01.2018